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Nach Unfall mit Rettungswagen: Keine schweren Personenschäden

Bei einem Unfall auf der Staatsstraße 2410 Höhe Autobahnausfahrt Neuendettelsau kam es am 2. Oktober 2019 gegen 16:00 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem LKW und Rettungswagen.

Aufgrund der extrem hohen Krafteinwirkung auf den Kofferaufbau des Rettungswagens wurde dieser massiv beschädigt. Zum Unfallzeitpunkt befand sich die zweiköpfige Besatzung angeschnallt im vorderen Teil des Fahrzeuges. Beide Kollegen wurden glücklicherweise nur leicht verletzt. Personen befanden sich zum Unfallzeitpunkt nicht im Patientenraum.  Die Versorgung des Patienten, zu dem der Rettungswagen unterwegs war, wurde durch ein weiteres Einsatzmittel unmittelbar sichergestellt. Der Sachschaden am Rettungswagen wird auf mind. 65.000,00 € geschätzt.

Die Unfallursache und der Schaden werden genauestens analysiert und fließen in die weitere Verbesserung der Sicherheit der Einsatzmittel ein. Die Sicherheit der Mitarbeitenden und Patienten hat oberste Priorität.

 

Information:

Das Bayerische Rote Kreuz fährt jährlich rund 55.000.000 Fahrkilometer zu rd. 2 Millionen Einsätze. Auf diesen Wegen kommt es in seltenen Fällen (in 2018 in 0,028% aller Fälle) zu Unfällen mit Haftpflichtschäden. In 0,002 % der Fälle kam es zu einem Personenschaden. Jeder einzelne Unfall ist einer zu viel.

Alle im Rettungsdienst Bayern eingesetzten Rettungswagen entsprechen den einschlägigen Normen und Standards, beispielsweise der DIN EN 1789 für Krankenkraftwagen und der DIN 13500, die Prüfverfahren und Sicherheitsanforderungen für Kofferaufbauten beschreibt. 

Die 6.300 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst sind einem immens erhöhten Unfallrisiko bei Fahrten mit Sonder- und Wegerechten ausgesetzt. Trotz gut ausgebildeter Fahrer, Fahrsicherheitstrainings sowie akustisch und optisch immer besser wahrzunehmenden Rettungsfahrzeugen, kommt es in Einzelfällen zu Verkehrsunfällen, die oft auf das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen sind.